Die Siedler e.V. ̶ Beitragsordnung
§1 Mitgliedsbeitrag
Für Einzelmitglieder gilt ein Mitgliedsbeitrag von 60,-€ im Jahr.
Der Familien-Mitgliedsbeitrag beträgt 90,- € im Jahr. Als Familie im Sinne der Beitragsordnung gelten: Verheiratete
und Lebenspartner mit gemeinsamem Haushalt.
Kinder unter 18 Jahren gelten als beitragsfreie Mitglieder.
Der Mitgliedsbeitrag kann ohne Beschluss der Mitgliederversammlung vom Vorstand um bis zu 5% im Jahr
erhöht werden.
§2 Aufnahmebeitrag
Für Mitglieder gilt ein Aufnahmebeitrag in Höhe eines Jahresbeitrags.
§3 Fälligkeit/Zahlungsweise
Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zum 1. März oder nach der Aufnahme in den Verein fällig.
Der Aufnahmebeitrag ist direkt nach der Aufnahme in den Verein zu entrichten.
Sämtliche Beiträge werden per Lastschrift eingezogen.
§4 Inkrafttretung
Die aktuelle Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.01.2015 per 01.01.2015